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REACH

Nach der REACH-Verordnung gilt für alle chemischen Stoffe, die in einer Menge von mehr als 1 to. pro Jahr in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden eine Registrierungspflicht.

Lieferanten sind verpflichtet, über sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe in ihren Erzeugnissen zu informieren.

Ein Teil unserer Produkte enthält innerhalb der Polymerkette den Stoff Hexabromocyclododecane (HBCD). Die bisher definierten Produkteigenschaften bestimmen die Verwendung. Die aktuellen Faktenblätter belegen, dass HBCD in dieser Form für den Menschen und die Umwelt ungefährlich ist.

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